Allgemeine Geschäftsbedingungen von Louisa Hoppe Fotografie für Mentorings

 

§ 1 Geltung / Allgemeines

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Louisa Fotografie durchgeführten Aufträge,

Angebote, Lieferungen und Leistungen.

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge

ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des

Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche

ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die

vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des

Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen

getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

(2) Der Auftragnehmer kann die vereinbarte Leistung selbst oder durch Dritte durchführen lassen.

(3) Der Auftragnehmer ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen

hinsichtlich der Gestaltung gegeben wurden, bezüglich des Mentoring Aufbau sowie der

künstlerisch technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

(4) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom

Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden.

Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.

(7) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Erteilung des angebotenen Auftrages zustande.

(8) Die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen und 

durch eine Unterschrift auf dem Vertrag und durch Zahlung der Honorarvorkasse zu bestätigen.

(9) Bei jegliche Inhalte die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden (bspw. Workbook & online Videos) sind alle Rechte sind vorbehalten.
Nachdruck, Kopieren oder Reproduktion (auch auszugsweise) in irgendeiner Form (Druck, sowie die Einspeicherung, Verarbeitung,
Vervielfältigung und Verbreitung mit Hilfe elektronischer Systeme jeglicher Art, gesamt oder auszugsweise,
ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Urhebers untersagt.

(10) Auch dürfen Passwörter zur online Lernplattform nicht an dritte weitergegeben werden

 

§ 2 Vergütung

(1) Für das Mentoring wird ein netto Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte

Pauschale sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.

(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen

Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.

(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der

Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder

vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers, sofern ein

Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen

Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den

vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem

Auftragnehmer kein Schaden entstanden ist.

(4) Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist eine Vorauszahlung von 100% des vereinbarten

Honorars fällig. Erst mit Eingang des Betrages beim Auftragnehmer gelten die im Vertrag genannten

Termine als gebucht. Erst nach Geldeingang werden dem Auftraggeber alle Inhalte des Mentorings zur Verfügung gestellt.

Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Auftragnehmer nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

(5) Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 3

Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von

100,00 Euro netto zzgl. Fahrtkosten fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc.).

(6) Künftige Kunden möchten sich auch von der Qualität meiner Arbeiten überzeugen. Daher

schließen alle Preise die Einräumung der Veröffentlichungsrechte ein. Durch diese Inanspruchnahme

willigen die Auftraggeber ein, dass Louisa Hoppe Fotografie die Inhalte im Rahmen der Eigenwerbung als 

Beispiel nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten, oder Social Media vornehmen darf.

Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht vorliegen dieser Einwilligung beruhen,

werden die Auftraggeber, Louisa Hoppe Fotografie von der Haftung vollumfänglich freistellen.

 

§ 3 Haftung / Gefahrübergang

(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich

und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus

der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen

herbeigeführt haben.

(2) Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Daten haftet

der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre

Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

(4) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer, sowohl die Ausführung

erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu

vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.)

kein Mentoring Termin stattfinden können, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden

Schäden oder Folgen übernommen werden. Der Termin wird schnellstmöglich Nachgeholt.

Gleiches gilt für Urlaub: Sollte der Auftragnehmer innerhalb des Mentorings im Urlaub sein, werden die 

ausgefallenen Termine automatisch hinten dran gehangen.

(5) Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für die Erfolge des Auftragebers.

Der Auftragnehmer tut alles, um den Auftraggeber zum Erfolg zu verhelfen

allerdings kann kein Erfolg Garantiert werden.

 

§ 4 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen,

personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im

Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden

nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

Die Datenschutzerklärung ist für den Auftraggeber jederzeit unter www.louisahoppe.de/datenschutz zu finden.

 

§ 5 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer

Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat,

oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der

Wohnsitz des Auftragnehmer als Gerichtsstand vereinbart.

(4) Solle eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden,

oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen

Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, gilt eine wirksame

Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das

Gleiche gilt im Fall einer Lücke.